Herkunftszeichen
Alles über die Herkunftszeichen
» Was zeichnet geschützte Spezialitäten aus?
» Wofür stehen die Zeichen g.g.A. und g.U.?
» Mehr Verbundenheit, mehr Genusserlebnis
» Herkunftsschutz stärkt die Regionen!
» Antrag auf EU-Herkunftsschutz: So läuft das Verfahren ab
Was zeichnet geschützte
Spezialitäten aus?
Viele bayerische Spezialitäten sind echte Originale.
Das bedeutet:
- • Sie haben eine lange Tradition.
• Sie werden nach traditionellen Verfahren und Rezepten angebaut bzw. hergestellt.
• Sie haben eine Heimat – also einen engen Bezug zu dem Ort oder der Region, in der sie hergestellt werden.
• Und sie werden von Verbrauchern als etwas Besonderes wahrgenommen und mit ihrer Heimat verbunden. So wie man beim Stichwort "Bayern" an Bier denkt und bei "Nürnberg" an die Rostbratwürste.
Um diese regionalen Spezialitäten zu bewahren und vor Nachahmung zu schützen, hat die Europäische Union die Herkunftszeichen eingeführt.
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WOFÜR STEHEN DIE ZEICHEN „g.g.A.“ UND „g.U.“?
Nur zertifizierte Hersteller dürfen (und müssen) die EU-Herkunftszeichen auf ihre Produktetiketten drucken. Weil viele Etiketten auf Vorrat gedruckt wurden, gilt allerdings eine Karenzzeit bis 4. Januar 2016.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Produkte mit g.U.-Zeichen müssen in der genannten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. D. h., es müssen auch alle Rohstoffe und Zutaten aus der Region stammen. Diese Auflage können z. B. Spezialitäten, die traditionell mit exotischen Gewürzen verfeinert werden (z. B. manches Gebäck oder Würste), nicht erfüllen.
Anders bei der Käseherstellung in der Milchregion Allgäu: Steht „Allgäuer Bergkäse“ oder „Allgäuer Emmentaler“ auf dem Produkt, dann ist auch 100 Prozent Rohmilch aus dem Allgäu drin.
Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)
Produkte, die das g.g.A.-Zeichen tragen, müssen in der genannten Region und getreu traditioneller Verfahren hergestellt und verarbeitet werden. Die Rohstoffe müssen nicht unbedingt aus der Region stammen; bei einer Reihe von Spezialitäten ist dies dennoch der Fall.
Das bedeutet also: Nur Spargel, der in den bayerischen Anbaugebieten nach alter Tradition und mit viel Handarbeit gepflegt und geerntet wird, darf als "Abensberger Spargel" oder "Schrobenhausener Spargel" vermarktet werden. Auch Bayerisches Bier, Nürnberger Rostbratwürste und Bayerisches Rindfleisch sind so vor Nachahmung geschützt. Neutrale Prüfstellen kontrollieren die Einhaltung bei den Landwirten bzw. den Herstellern und z. T. auch im Handel.
MEHR VERBUNDENHEIT, MEHR GENUSSERLEBNIS.
Viele Verbraucher sehen (wieder) genau hin, bevor sie ein Produkt in den Einkaufskorb legen: Woher stammen unsere Lebensmittel eigentlich? Die gesicherte regionale Herkunft ist ein Signal für Genuss mit Mehrwert. Der EU-Herkunftsschutz:
- fördert in der Heimatregion die Verbundenheit und den Stolz auf die heimischen Spezialitäten.
- zeichnet auf den Märkten weltweit Regionen wie Bayern aus, die sich intensiv um die Pflege und Vermarktung ihrer Spezialitäten kümmern.
- lädt zur Entdeckungsreise ein – und regt z. B. auch den nachhaltigen Genuss-Tourismus in die bayerischen Spezialitäten-Regionen an.
HERKUNFTSSCHUTZ STÄRKT DIE REGIONEN!
Die EU-Herkunftszeichen sind ein wichtiges Signal für die Kaufentscheidung. Wer beim Einkauf auf Produkte mit g.g.A.- und g.U.-Zeichen achtet, wird nicht nur mit unverfälschten Genüssen belohnt, sondern tut auch etwas für die Wirtschaft, v. a. in den Herkunftsregionen. Der EU-Herkunftsschutz
- stärkt die bayerischen Landwirte und Hersteller, die traditionelle Produkte und Methoden pflegen. Die gemeinschaftliche Vermarktung ihrer Spezialitäten spart speziell kleinen und mittelständischen Betrieben Kosten.
- bewahrt die bayerischen Erzeuger und Hersteller vor Nachahmung und Missbrauch.
- steigert die Erfolge heimischer Spezialitäten auf in- und ausländischen Märkten.
- kann einen Beitrag leisten, Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu erhalten.
- unterstützt den Handel, der auf Produkte mit klar erkennbarer Herkunft und Heimat setzt. Mit Produkten, die ein EU-Herkunftszeichen tragen, kann sich der Handel im Wettbewerb auszeichnen.
Antrag auf EU-Herkunftsschutz:
So läuft das Verfahren ab
Schutzgemeinschaft (z.B. Landwirte, Hersteller)
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Antrag | ||
Deutsches Patentamt
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lehnt ab | befürwortet | |
| In diesem Fall kann die Schutzgemeinschaft klagen | Veröffentlichung im M arkenblatt gibt anderen Betroffenen (z. B. Verbänden aus anderen Regionen) erneut Gelegenheit zur Prüfung und zum Einspruch | |
JustizministeriumLeitet als üb ergeordnete Behörde den Antrag an die Europäische Kommission weiter | ||
EU-Kommission
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lehnt ab | befürwortet | |
| Die Schutzgemeinschaft kann den Antrag überarbeiten und erneut einreichen |
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| Wegen der intensiven Prüfung durch mehrere Instanzen und die Einspruchsfristen dauert das Antragsverfahren für jede Spezialität rund zwei bis drei Jahre. | Die Schutzgemeinschaft vertreibt und vermarktet ihre Spezialitäten mit dem EU-Herkunftszeichen | |





