Europas Originale
SPEZIALITÄTEN-SCHUTZ SEIT 1992
Wo treffen sich Champagner, Parmaschinken und Allgäuer Bergkäse? Wo hat Bayerisches Bier ein Rendezvous mit Austern aus Marennes Oléron? Natürlich beim Gipfeltreffen der Genüsse: im erlesenen Kreis der Spezialitäten mit EU-Herkunftsschutz.
Seit den 60er-Jahren arbeitet die Europäische Union daran, einheitliche Normen für die Qualität u. a. von Lebensmitteln zu entwickeln und zu verankern. Ein wichtiger Meilenstein ist 1992: In diesem Jahr wurde die erste europäische Rechtsvorschrift zur "geschützten geografischen Angabe" und "geschützten Ursprungsbezeichnung" angenommen. Seither können Schutzgemeinschaften (z. B. Landwirte und Betriebe, die regionaltypische Spezialitäten herstellen) den EU-Herkunftsschutz für ihre Produkte beantragen.
KULINARISCHE STARS AUS EUROPAS REGIONEN
Viele weltberühmte Spezialitäten und unter Kennern gehandelte Geheimtipps wurden bereits vor Nachahmung geschützt:
- aus Frankreich z. B. Champagner, Entenleberpastete, Reis aus der Camargue oder provenzalischer Honig
- aus Italien z. B. Parmaschinken, Aceto Balsamico aus Modena, Pizza Napoletana, Büffelmozzarella oder Parmigiano Reggiano
- aus Griechenland z. B. Feta oder Kalamata-Olivenöl
- aus Spanien z. B. Manchego, Serrano-Schinken oder Safran aus La Mancha
- aus Österreich z. B. Steirisches Kürbiskernöl oder Wachauer Marillen
- aus Deutschland z. B. Hessischer Apfelwein, Lüneburger Heidschnucken, Lausitzer Leinöl, Lübecker Marzipan oder Aachener Printen
- und aus dem Spezialitätenland Bayern z. B. Allgäuer Emmentaler, Allgäuer Bergkäse, Bayerisches Bier, Bayerisches Rindfleisch, Nürnberger Rostbratwürste, Abensberger Spargel und Schrobenhausener Spargel.
Die EU-Kommission hat eine Datenbank für geschützte Produktbezeichnungen aus aller Welt zusammengestellt. Spezialitäten mit EU-Herkunftsschutz erkennen Sie an den blau-gelben bzw. rot-gelben Herkunftszeichen.





